Die Geschichte des Elmhaus
Hier finden Sie einige Auszüge, Bilder und weitere Informationen aus der langen und geschichtsträchtigen Historie des „Elmhauses“. Kleine Geschichten und Erzählungen zeichnen den Weg des „Elmhauses“ von Beginn und Gründung bis in die heutige Zeit nach. Tauchen Sie ein und erleben Sie die Geschichte unseres Hauses hautnah mit.
Viel Spaß und Vergnügen bei dieser spannenden Reise durch die Historie.
90 Jahre „Elmhaus“
Nachdem schon seit Jahren auf dem „Singplatz“ am Ostrande des schönen Elmwaldes oberhalb Schöningens von diesem oder jenem Wirt an Sonn- und Festtagen, bei Gesangskonzerten usw. Speisen und Getränke verabfolgt waren, die im Freien ohne besondere Bedienung von den Gästen verzehrt wurden, erhielt der Gastwirt Hermann Nievert im Gasthof „Zum Heidenkönig“ in Schöningen, Ecke Wilhelm- und Helmstedter Straße, von der Forstbehörde in Braunschweig zum 1. Juni 1884 gegen eine jährlich zu zahlende Pachtsumme auf 99 Jahre die Erlaubnis, ‚“am östlichen Rande des Elms auf dem sogenannten „Singplatz“ eine Bretterbude errichten zu dürfen, die so groß sein sollte, daß bei einem etwa ausbrechenden Unwetter 20-30 Personen darin Schutz finden könnten.“
Die Geschichte des Elmhaus
Hier finden Sie einige Auszüge, Bilder und weitere Informationen aus der langen und geschichtsträchtigen Historie des „Elmhauses“. Kleine Geschichten und Erzählungen zeichnen den Weg des „Elmhauses“ von Beginn und Gründung bis in die heutige Zeit nach. Tauchen Sie ein und erleben Sie die Geschichte unseres Hauses hautnah mit.
Viel Spaß und Vergnügen bei dieser spannenden Reise durch die Historie.
90 Jahre „Elmhaus“
Nachdem schon seit Jahren auf dem „Singplatz“ am Ostrande des schönen Elmwaldes oberhalb Schöningens von diesem oder jenem Wirt an Sonn- und Festtagen, bei Gesangskonzerten usw. Speisen und Getränke verabfolgt waren, die im Freien ohne besondere Bedienung von den Gästen verzehrt wurden, erhielt der Gastwirt Hermann Nievert im Gasthof „Zum Heidenkönig“ in Schöningen, Ecke Wilhelm- und Helmstedter Straße, von der Forstbehörde in Braunschweig zum 1. Juni 1884 gegen eine jährlich zu zahlende Pachtsumme auf 99 Jahre die Erlaubnis, ‚“am östlichen Rande des Elms auf dem sogenannten „Singplatz“ eine Bretterbude errichten zu dürfen, die so groß sein sollte, daß bei einem etwa ausbrechenden Unwetter 20-30 Personen darin Schutz finden könnten.“